Wort davor: entsetzen

Entsetzer

Entsetzer (I)
Erklärung: wer den andern aus dem Besitz weisen läßt, daraus drängt.

Entsetzer (II)
Wortbildungshinweis: zu entsetzen (II 3).
Entsetzer (III)
Erklärung: wer Beschlaglegung löst.
Entsetzer (IV)
Erklärung: Schiedsrichter.

Wort danach: Entsetzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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