Wort davor: Entschuldung
entschütten
entschütten (I)
entschütten (I 1)
Erklärung:
(eine Stadt usw.) entsetzen.
entschütten (I 2)
Erklärung:
retten, befreien.
entschütten (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gefangene befreien.
- Belegtext:
das in [den Frevler] jemanz wolte nemen oder entschütten
Datierung: 1383
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 144
entschütten (II)
entschütten (II 1)
Erklärung:
von Beschlag freimachen.
entschütten (II 2)
Erklärung:
reflexiv: sich (von einer Verpflichtung, Klage oä.) freimachen.
entschütten (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
jemanden entschädigen.
entschütten (II 3)
Erklärung:
reflexiv: sich (von einer Beschuldigung) reinigen.
Wort danach: Entschüttnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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