Wort davor: entschuldigen
Entschuldiger
- Belegtext:
entschüldiger oder notbot ist einer, der vor gericht erscheint und ursach fürbringt und anzeigt, der halben ein cleger oder antworter personlich inn recht nit erscheinen mag
Datierung: 1523
Fundstelle: Köbel,GO. 13
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Wort danach: Entschuldigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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