Wort davor: entschlichten

entschließen

entschließen (I)

entschließen (I 1)
Erklärung: etwas Verschlossenes öffnen.

entschließen (I 2)
Erklärung: die Fesseln abnehmen.
entschließen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: gefangen setzen.
entschließen (I 3)
Erklärung: dem allgemeinen Gebrauch öffnen; den Flurbann aufheben.
entschließen (I 4)
Erklärung: Arrest aufheben.
entschließen (I 5)
Erklärung: Bann aufheben.
entschließen (I 6)
Erklärung: einen Beschluß rückgängig machen.
entschließen (II)

entschließen (II 1)
Erklärung: sich entäußern.
entschließen (II 2)
Erklärung: ausschließen.
entschließen (II 3)
Erklärung: (Zweifel) beheben.
entschließen (III)
Erklärung: oft reflexiv: beschließen.
entschließen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: einen Kauf abschließen.
entschließen (IV)
Erklärung: einnehmen, empfangen.

Wort danach: Entschließung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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