Wort davor: entschlichten
entschließen
entschließen (I)
entschließen (I 1)
Erklärung:
etwas Verschlossenes öffnen.
entschließen (I 2)
Erklärung:
die Fesseln abnehmen.
- Belegtext:
iz sol dehain burgaer ... in dehainen banden antwurten, man entsliezz in e
Datierung: 1299
Fundstelle: PassauStR. 177
entschließen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
gefangen setzen.
- Belegtext:
wolde he zich nicht van der iuncvrowen worken, ze zolden ze untscluten unde halden ene vor eynen vangenen man
Datierung: 1324
Region/Autor/Textsorte:
Werl
Fundstelle: Lasch,NdStB. 91
entschließen (I 3)
Erklärung:
dem allgemeinen Gebrauch öffnen; den Flurbann aufheben.
entschließen (I 4)
Erklärung:
Arrest aufheben.
entschließen (I 5)
Erklärung:
Bann aufheben.
- Belegtext:
ich entslißen dir den dritten, den virden und den fenften [ban]
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Kohler-Koehne,Worms 46
entschließen (I 6)
Erklärung:
einen Beschluß rückgängig machen.
entschließen (II)
entschließen (II 1)
Erklärung:
sich entäußern.
- Belegtext:
ich han mich der [verkauften Güter] auch entschloßen mit hand und mit halm
Datierung: 1395
Fundstelle: ArchUFrk. 37 (1895) 173
entschließen (II 2)
Erklärung:
ausschließen.
entschließen (II 3)
Erklärung:
(Zweifel) beheben.
entschließen (III)
Erklärung:
oft reflexiv: beschließen.
entschließen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
einen Kauf abschließen.
- Belegtext:
wierdet der khauf ... entlich entschlossen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 333
entschließen (IV)
Erklärung:
einnehmen, empfangen.
Wort danach: Entschließung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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