Wort davor: Entschlagbrief

entschlagen
sprachliche Erläuterung: Nebenform entschla(h)en; nd. nl. ent-, ontsla(e)n.

entschlagen (I)
Erklärung: auspacken.

entschlagen (II)

entschlagen (II 1)
Erklärung: von Verpfändung freimachen, Arrest aufheben.
entschlagen (II 2)
Erklärung: jemanden aus dem Bann befreien.
entschlagen (II 3)
Erklärung: (gebannte Flur) aufmachen.
entschlagen (II 4)
Erklärung: (Gemeindegut) frei gebrauchen lassen.
entschlagen (II 5)
Erklärung: (aus Gefangenschaft) freilassen.
entschlagen (III)

entschlagen (III 1)
Erklärung: entledigen.
entschlagen (III 2)
Erklärung: (jemanden einer Verpflichtung) entheben.
entschlagen (III 3)
Erklärung: einen Einwurf zurückweisen.
vgl. entschlagen (V 1).
entschlagen (III 4)
Erklärung: (von einem Kauf) zurückgehen.
vgl. entschlagen (IV 4).
entschlagen (IV)
Erklärung: reflexiv.

entschlagen (IV 1)
Erklärung: entäußern, verzichten.
entschlagen (IV 2)
Erklärung: (auf eine Erbschaft) verzichten, sie nicht antreten.
entschlagen (IV 3)

entschlagen (IV 3 a)
Erklärung: (von einer Verpflichtung) zurücktreten.
entschlagen (IV 3 b)
Erklärung: sich einer Pflicht entziehen.
entschlagen (IV 4)
Erklärung: (von einem Kauf) abstehen, ihn rückgängig machen.
entschlagen (IV 5)
Erklärung: (einen Beruf) aufgeben.
entschlagen (IV 6)
entschlagen (IV 7)
Erklärung: sich jemandes entledigen.
entschlagen (V)

entschlagen (V 1)
Erklärung: reflexiv: sich (von einer Beschuldigung) reinigen.
entschlagen (V 2)
Erklärung: jemanden entlasten, rehabilitieren.
entschlagen (VI)
Erklärung: in Streit geraten.
entschlagen (VII)
Erklärung: abschlagen, sich weigern.
entschlagen (VIII)

entschlagen (VIII 1)
Erklärung: (Waren) los-, zuschlagen.
entschlagen (VIII 2)
Erklärung: einschätzen, veranschlagen.
entschlagen (VIII 3)
Erklärung: entschädigen.
entschlagen (IX)
Erklärung: abtreiben.
entschlagen (X)
Erklärung: ob für empfangen?

Wort danach: Entschlaggeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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