Wort davor: Entschlagbrief
entschlagen
sprachliche Erläuterung:
Nebenform entschla(h)en; nd. nl. ent-, ontsla(e)n.
entschlagen (I)
Erklärung:
auspacken.
entschlagen (II)
entschlagen (II 1)
Erklärung:
von Verpfändung freimachen, Arrest aufheben.
entschlagen (II 2)
Erklärung:
jemanden aus dem Bann befreien.
entschlagen (II 3)
Erklärung:
(gebannte Flur) aufmachen.
entschlagen (II 4)
Erklärung:
(Gemeindegut) frei gebrauchen lassen.
entschlagen (II 5)
Erklärung:
(aus Gefangenschaft) freilassen.
entschlagen (III)
entschlagen (III 1)
Erklärung:
entledigen.
entschlagen (III 2)
Erklärung:
(jemanden einer Verpflichtung) entheben.
- Belegtext:
dat se dy de eyde wedder entslogen unde vorleten
Datierung: 1428
Fundstelle: HildeshUB. III nr. 1037
- Belegtext:
all geltschuld von ir haimsteur ... wegen ... entslagen
Datierung: 1449
Fundstelle: MBoica XX 379
- Belegtext:
der selben gelüpt und aiden entslahen
Datierung: 1493
Fundstelle: Branger,Walser 177
- Belegtext:
soll ... einer von dem andern entschlagen seyn
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. 4 Art. 41
entschlagen (III 3)
Erklärung:
einen Einwurf zurückweisen.
vgl.
entschlagen (V 1).
entschlagen (III 4)
Erklärung:
(von einem Kauf) zurückgehen.
vgl.
entschlagen (IV 4).
entschlagen (IV)
Erklärung:
reflexiv.
entschlagen (IV 1)
Erklärung:
entäußern, verzichten.
entschlagen (IV 2)
Erklärung:
(auf eine Erbschaft) verzichten, sie nicht antreten.
entschlagen (IV 3)
entschlagen (IV 3 a)
Erklärung:
(von einer Verpflichtung) zurücktreten.
entschlagen (IV 3 b)
Erklärung:
sich einer Pflicht entziehen.
entschlagen (IV 4)
Erklärung:
(von einem Kauf) abstehen, ihn rückgängig machen.
entschlagen (IV 5)
Erklärung:
(einen Beruf) aufgeben.
entschlagen (IV 6)
entschlagen (IV 7)
Erklärung:
sich jemandes entledigen.
entschlagen (V)
entschlagen (V 1)
Erklärung:
reflexiv: sich (von einer Beschuldigung) reinigen.
entschlagen (V 2)
Erklärung:
jemanden entlasten, rehabilitieren.
entschlagen (VI)
Erklärung:
in Streit geraten.
- Belegtext:
daz zwen burger ... mit einander entslugent
Datierung: 1347
Fundstelle: SchlettstStR. 40
Faksimile
- Belegtext:
sich entschlagen oder zu streit und zank anlaß geben
Datierung: 1686
Fundstelle: Merschel,Rawitsch 55
entschlagen (VII)
Erklärung:
abschlagen, sich weigern.
entschlagen (VIII)
entschlagen (VIII 1)
Erklärung:
(Waren) los-, zuschlagen.
entschlagen (VIII 2)
Erklärung:
einschätzen, veranschlagen.
entschlagen (VIII 3)
Erklärung:
entschädigen.
entschlagen (IX)
Erklärung:
abtreiben.
entschlagen (X)
Erklärung:
ob für empfangen?
Wort danach: Entschlaggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten