Wort davor: entschlagbar

Entschlagbrief

Entschlagbrief (I)
Erklärung: Auflassungs- und Verzichtsurkunde.

Entschlagbrief (II)
Erklärung: Urkunde über Aufhebung des Beschlags.
Entschlagbrief (III)

Wort danach: entschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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