Wort davor: Entschlag

(entschlagbar)
Erklärung: lösbar (von Arrest).
sprachliche Erläuterung: mnl. ontslachbaer.

Wort danach: Entschlagbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten