Wort davor: entscheidigen

Entscheidigung

Entscheidigung (I)
Erklärung: Entscheidung.

Entscheidigung (II)
Erklärung: (Vermögens-) Auseinandersetzung.

Wort danach: Entscheidjahr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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