Wort davor: entred

entreden
vgl. entrichten.

entreden (I)

entreden (I 1)
Erklärung: (Anklage, gerichtliche Handlung) anfechten, entkräften.

entreden (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: (die zweite Verleihung) widerrufen, entkräften.
entreden (I 2)
Erklärung: reflexiv: sich reinigen, sich freimachen (von einer Anklage).
entreden (I 3)
Erklärung: verteidigen.
entreden (I 4)
Erklärung: lossprechen.
entreden (II)
Erklärung: beschimpfen.
entreden (III)
Erklärung: Ehrenkränkung widerrufen.
entreden (IV)
Erklärung: rechtlich feststellen, abwickeln, ausfolgen.

Wort danach: Entrednis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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