Wort davor: Entrechter

entrechtigen
sprachliche Erläuterung: mnl.

entrechtigen (I)
Erklärung: rechtlos machen.

entrechtigen (II)
Erklärung: sich einer Verpflichtung entziehen.

Wort danach: entrecken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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