Wort davor: Enträche

1entraten

1entraten (I)

1entraten (I 1)
Erklärung: abraten; gegen etwas sprechen.

1entraten (I 2)
Erklärung: jemandem von einem Dienst abraten; wegmieten.
1entraten (II)
Erklärung: aus dem Rat stoßen.
vgl. entbürgermeistern, entkaisern, entkönigen, entpfaffen, entportern.

Wort danach: 2entraten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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