Wort davor: entohnen
entohnigen
entohnigen (I)
Erklärung:
freimachen.
entohnigen (II)
Erklärung:
sich enthalten.
- Belegtext:
es sol ... dhein schultheis ... dheinen satz an sich nemen, sunder sich der genzlich enteinigen
Datierung: 1454
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 155
Faksimile
entohnigen (III)
Erklärung:
sich entäußern.
- Belegtext:
A.H. sprach an G., daz si sich der gut enteinigt und vnphrempt hab
Datierung: 1350
Region/Autor/Textsorte:
WürzbArchStandb. 506
Fundstelle: DRWArch.
Wort danach: entohren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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