Wort davor: entohnen

entohnigen

entohnigen (I)
Erklärung: freimachen.

entohnigen (II)
Erklärung: sich enthalten.
entohnigen (III)
Erklärung: sich entäußern.

Wort danach: entohren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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