Wort davor: entöffnen
entohnen
entohnen (I)
entohnen (I 1)
- Belegtext:
ambahtes indanoter [exutus dignitatibus]
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker I 37
entohnen (I 2)
- Belegtext:
das mich N. berauben und entenen wolt meiner ere, lebens und leibs
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 327
entohnen (II)
Erklärung:
reflexiv: sich entäußern.
Wort danach: entohnigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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