Wort davor: Entnehmer

Entnehmung

Entnehmung (I)
Erklärung: Ausnahme.

Entnehmung (II)
Entnehmung (III)
Erklärung: Nutznießung eines Zehnten.

Wort danach: entnennen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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