Wort davor: entmachen

entmächtigen

entmächtigen (I)
Erklärung: ungültig machen.

entmächtigen (II)
Erklärung: der Verfügung jemandes entziehen.

Wort danach: entmägden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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