Wort davor: Entledigungbrief

1entlegen

1entlegen (I)
Erklärung: an einen anderen Ort legen.

1entlegen (II)

1entlegen (II 1)
Erklärung: reflexiv: sich von (einer Schuld, Anklage usw.) befreien.
1entlegen (II 2)
vgl. entledigen (III 2).
1entlegen (II 3)
Erklärung: jemanden, etwas (von einer Klage) freimachen.
1entlegen (III)
Erklärung: (Schaden usw.) ersetzen.
1entlegen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: schadlos halten.
1entlegen (IV)
Erklärung: (von einer Verpflichtung) lösen.
1entlegen (V)

1entlegen (V 1)
Erklärung: sich (einer Verpflichtung) entziehen.
1entlegen (V 2)
Erklärung: entziehen, wegnehmen.

Wort danach: 2entlegen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten