Wort davor: entkroten

entkümmern
sprachliche Erläuterung: nd. mnl. ontco(m)mern.

entkümmern (I)

entkümmern (I 1)
Erklärung: (von Haft) freimachen.

entkümmern (I 2)
Erklärung: (von Beschlagnahme) freimachen.
entkümmern (I 3)
Erklärung: (ein Gut) entschulden.
entkümmern (II)

entkümmern (II 1)
Erklärung: entlasten.
entkümmern (II 2)
Erklärung: reflexiv: sich (von einer Auflage) freimachen.
entkümmern (III)

entkümmern (III 1)
Erklärung: (eine Rechts-, Steuersache) erledigen.
entkümmern (III 2)
Erklärung: (eine Kostenschätzung) vollziehen.

Wort danach: Entkümmertheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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