Wort davor: entklagen

entkleiden
sprachliche Erläuterung: mnl. ontcleeden.

entkleiden (I)

entkleiden (I 1)
Erklärung: jemanden plündern, jemanden ausziehen.

entkleiden (I 2)
Erklärung: reflexiv: sich ausziehen.
entkleiden (II)
Erklärung: jemandem ein Gut, Amt entziehen; auch reflexiv: das Eigentum von etwas aufgeben.
vgl. enterben (III).

Wort danach: Entkleidung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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