Wort davor: entkehren

entkennen

entkennen (I)
Erklärung: etwas unkenntlich machen.

entkennen (II)

entkennen (II 1)
Erklärung: aberkennen, nicht zugestehen.
entkennen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch reflexiv.
vgl. enterben (III).
entkennen (II 2)
Erklärung: nicht anerkennen, für falsch erklären.
entkennen (II [Dublette] 1)
Erklärung: bezeugen.
entkennen (II [Dublette] 2)
Erklärung: anerkennen, zugestehen.
entkennen (III)
Erklärung: untersuchen.
entkennen (IV)
Erklärung: erkennen (vom Richter).

Wort danach: Entkenntnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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