Wort davor: entkehren
entkennen
entkennen (I)
Erklärung:
etwas unkenntlich machen.
entkennen (II)
entkennen (II 1)
Erklärung:
aberkennen, nicht zugestehen.
entkennen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auch reflexiv.
vgl.
enterben (III).
- Belegtext:
want hy mit dien eede dier goede offgegaen ende hem selven ontkent heeft
Fundstelle: UtrechtRBr. II 270
Faksimile
entkennen (II 2)
Erklärung:
nicht anerkennen, für falsch erklären.
entkennen (II [Dublette] 1)
Erklärung:
bezeugen.
entkennen (II [Dublette] 2)
Erklärung:
anerkennen, zugestehen.
entkennen (III)
Erklärung:
untersuchen.
entkennen (IV)
Erklärung:
erkennen (vom Richter).
Wort danach: Entkenntnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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