Wort davor: Enthauptung

enthausen
sprachliche Erläuterung: mnl. onthuisen.

enthausen (I)
Erklärung: jemanden von einem Hause entfernen, vertreiben.

enthausen (II)
Erklärung: jemanden in ein Haus aufnehmen.
enthausen (III)

enthausen (III 1)
Erklärung: jemandem seine Rechte auf ein Haus entziehen.
enthausen (III 2)
Erklärung: reflexiv: auf seine Rechte auf ein Haus verzichten.
enthausen (IV)
Erklärung: ein Haus abbrechen.
sprachliche Erläuterung: [eenen grond] onthuisen.

Wort danach: Entheb

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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