Wort davor: 2enthalten

Enthalter

Enthalter (I)

Enthalter (I 1)
Wortbildungshinweis: zu 1enthalten (III 1).

Enthalter (I 2)
Erklärung: wer Öffnungsrecht hat.
Enthalter (I 3)
Erklärung: " der dem in Fehde stehenden Ritter einen offenen Platz gewährt, Schutzherr".
Enthalter (II)
Erklärung: wer etwas bewahrt.

Wort danach: Enthaltgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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