Wort davor: 2enthalten
Enthalter
Enthalter (I)
Enthalter (I 1)
Wortbildungshinweis: zu
1enthalten (III 1).
Enthalter (I 2)
Erklärung:
wer Öffnungsrecht hat.
- Datierung: 1474
Fundstelle: ZGO. 23 (1871) 112
Enthalter (I 3)
Erklärung:
" der dem in Fehde stehenden Ritter einen offenen Platz gewährt, Schutzherr".
Enthalter (II)
Erklärung:
wer etwas bewahrt.
Wort danach: Enthaltgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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