Wort davor: Enthaltbrief

1enthalten
sprachliche Erläuterung: mnd. enthalden; mnl. onthouden; fries. onthalda.

1enthalten (I)

1enthalten (I 1)

1enthalten (I 2)
Erklärung: erhalten.
1enthalten (I 3)
Erklärung: sich halten.
1enthalten (I 4)
Erklärung: (Vieh) halten.
1enthalten (II)
Erklärung: vorent-, zurückbehalten.
1enthalten (III)

1enthalten (III 1)
Erklärung: jemanden bei sich aufnehmen, Unterhalt gewähren; (einem Verbrecher) Unterkunft gewähren, Vorschub leisten; jemanden schützen, schirmen.
1enthalten (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Öffnungsrecht einräumen.
1enthalten (III 2)
Erklärung: jemanden in seinen Dienst nehmen.
1enthalten (III 3)
Erklärung: jemanden in einem Stift aufnehmen.
1enthalten (IV)

1enthalten (IV 1)
Erklärung: etwas verwahren.
1enthalten (IV 2)
Erklärung: jemanden in Gewahrsam nehmen.
1enthalten (IV 3)
Erklärung: jemanden festhalten.
1enthalten (V)

1enthalten (V 1)
Erklärung: sich aufhalten.
1enthalten (V 2)
Erklärung: abwarten.
1enthalten (VI)

1enthalten (VI 1)
Erklärung: abstehen.
1enthalten (VI 2)
Erklärung: meiden.
1enthalten (VII)
Erklärung: zum Inhalt haben.
1enthalten (VIII)
Erklärung: sich verhalten.
1enthalten (IX)

1enthalten (IX 1)
Erklärung: (ein Schloß) halten.
1enthalten (IX 2)
Erklärung: sich gegen etwas wehren.
1enthalten (X)
Erklärung: feststellen.
1enthalten (XI)
Erklärung: absperren, verschließen.

Wort danach: 2enthalten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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