Wort davor: Entgegnung
entgehen
sprachliche Erläuterung:
Nebenform entgangen; mnd. entgan, mnl. ontgaen, fries. ontgan, untgunga.
entgehen (I)
entgehen (I 1)
Erklärung:
der Herrschaft, dem Dienstherrn entlaufen.
entgehen (I 2)
Erklärung:
(vom Täter, Dieb) entkommen.
- Belegtext:
entgeit he ime ane sinen danc
Datierung: 1227
Fundstelle: BrschwStR. § 16
- Belegtext:
woldi umi die man inkei
Datierung: um 1230
Fundstelle: MühlhsnRb. 114
- Belegtext:
lize en der sachwalde em entghen, ader entginge er em mit gewalt ane dang
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 405 Art. 89
- Belegtext:
wie der werdt ontgeit ... mit syner teringe
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: KalkarStR. 262
entgehen (I 3)
Erklärung:
(vor dem Gericht, Richter) flüchten.
- Belegtext:
entgenge dey deme gherichte sunder antworde
Datierung: 1355
Fundstelle: DortmStat. 91
Faksimile
- Belegtext:
das der man entgeet dem richter ... mit gewalt
Fundstelle: Stobbe,Beitr. 96
entgehen (I 4)
Erklärung:
(aus dem Gefängnis) entkommen.
entgehen (I 5)
Erklärung:
(vom Vieh) entlaufen.
entgehen (II)
entgehen (II 1)
Erklärung:
verloren gehen.
entgehen (II 2)
Erklärung:
(von fruchtlos betriebenen Schulden) ausfallen.
entgehen (III)
entgehen (III 1)
Erklärung:
(eine Anklage) abwehren.
entgehen (III 2)
Erklärung:
(einen Kauf) rückgängig machen.
entgehen (IV)
Erklärung:
reflexiv: sich vergehen.
- Belegtext:
borger, die sich theghen burgermeistern ind rait entgaen ind gebrocken hedde
Datierung: 1416
Fundstelle: ZWestf. 7 (1844) 180
Wort danach: Entgelt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten