Wort davor: entgänzen

(entgeben)
sprachliche Erläuterung: mnl. ontgeven.

entgeben (I)
Erklärung: jemandem etwas aus dem Besitze eines anderen geben.

entgeben (II)
Erklärung: enterben.

Wort danach: entgegen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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