Wort davor: Entfreibrief
1entfreien
1entfreien (I)
1entfreien (I 1)
- Belegtext:
uth demsülven huse geköft, gelöset edder entfryet werden
Datierung: 1519
Fundstelle: Mensing
1entfreien (I 2)
Erklärung:
etwas oder jemanden von einem Anspruch, Verpflichtung frei machen.
1entfreien (I 3)
Erklärung:
loskaufen.
1entfreien (II)
Erklärung:
befreien.
- Belegtext:
darmyt myn arme broder entfryet sijn
Datierung: 1522
Fundstelle: JbMeckl. 3 (1838) 171
1entfreien (III)
1entfreien (III 1)
Erklärung:
jemandem ein Recht aberkennen.
1entfreien (III 2)
Erklärung:
eine Erbdienstbarkeit entziehen.
1entfreien (III 3)
Erklärung:
auf sein Bürgerrecht verzichten.
- Belegtext:
wanneer zy heemlieden ontvryen van haerlieder poorterie
Datierung: 1542
Fundstelle: CoutAudenaerde I 358
1entfreien (IV)
Erklärung:
unsicher machen.
1entfreien (V)
Erklärung:
mit einer Freiheit begaben.
- Belegtext:
hebben wy unse closter ... all ere dopere ... entfriget unde begifftiget
Datierung: 1487
Fundstelle: SchleswHUSamml. III 1 S. 130
1entfreien (VI)
Erklärung:
die Freiheit verlieren.
- Belegtext:
N. des vordern fryen gewesen und durch ire gemachel entfrygt hatten
Datierung: 1428
Fundstelle: FreibDiözArch. 11 (1877) 205
1entfreien (VII)
Erklärung:
entwenden.
- Belegtext:
wen einem ein perdt defflicher wise entfreiget wörde
Datierung: 1597
Fundstelle: Detlefsen,Elbmarschen I 406
1entfreien (VIII)
Erklärung:
reflexiv: sich reinigen.
Wort danach: 2entfreien
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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