Wort davor: entfahren
entfallen
entfallen (I)
entfallen (I 1)
- Belegtext:
seye ihr das kindt ... in die haimblichkeit entfallen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) II 66 § 6
entfallen (I 2)
Erklärung:
von jemandem abfallen.
entfallen (I 3)
Erklärung:
von etwas abgehen.
- Belegtext:
des kaufs meint er mir zu enfallen
Datierung: 1406
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 372
- Belegtext:
des se den gefugeden heren entfallen [von ihrem Schiedsspruch abweichen]
Datierung: 1490
Fundstelle: HanseRez.3 II 420
entfallen (I 4)
Erklärung:
bestreiten.
entfallen (II)
entfallen (II 1)
Erklärung:
im Zeugnis versagen, als Zeuge ausfallen.
entfallen (II 2)
Erklärung:
sich der Gewährspflicht entziehen.
- Belegtext:
nimpt en herre sinen manne gut oder weigert he ime lenrecht to dunne oder untvalt he ime der werscap
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLehnr. 228
[weitere Angaben: andere Lesart entwaldiget alias entpfellit he ime der werscap]
- Belegtext:
enphellet er im der manschaft
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LehnR. Art. 86
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. II 728
entfallen (III)
Erklärung:
ablehnen.
- Belegtext:
sothanem billichmessigen suchen nicht entfallen
Datierung: 1668
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
im falle selbige ... nicht entfallen
Datierung: 1756
Fundstelle: Merschel,Rawitsch 211
entfallen (IV)
entfallen (IV 1)
Erklärung:
(in einen Rechtsstreit) geraten.
- Belegtext:
in das recht entfallen
Datierung: 1647
Fundstelle: NrhAnn. 17 (1866) 100
entfallen (IV 2)
Erklärung:
(einen Rechtsstreit) verlieren.
entfallen (IV 3)
Erklärung:
(eines Rechtes) verlustig gehen.
entfallen (V)
Erklärung:
sich reinigen.
entfallen (VI)
Erklärung:
keinen Lohn bekommen.
- Belegtext:
of een denst kranck worde soe sal he ... in den lone ontfallen
Fundstelle: Richth. 270
Faksimile
entfallen (VII)
entfallen (VII 1)
Erklärung:
bußfällig werden.
- Belegtext:
entvelt eme welk
Datierung: 1492
Fundstelle: FlensburgStR. Art. 25
entfallen (VII 2)
Erklärung:
verfallen, schuldig werden.
Wort danach: entfechten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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