Wort davor: Entenzehnt
enterben
sprachliche Erläuterung:
mnd. enterven; mnl. onterven; fries. onterwia.
enterben (I)
Erklärung:
jemanden (durch Testament) von der Erbschaft ausschließen.
enterben (II)
enterben (II 1)
Erklärung:
jemandem seinen erblichen Besitz entziehen.
enterben (II 2)
Erklärung:
(einen Fürsten der Regierung) entsetzen.
enterben (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
jemanden (seines Amtes) entsetzen.
enterben (II 3)
Erklärung:
bergmännisch: die Rechte (des Erbstollens) entziehen.
enterben (II 4)
Erklärung:
dem Rückfalle an den Grundherren entziehen.
enterben (II 5)
Erklärung:
jemandem (ein erblich verliehenes Lehen, ein Recht) entziehen.
- Belegtext:
dat he ... dar nüt ontervet an ensolen werden
Datierung: 1301
Fundstelle: Lacomblet,UB. III 10
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- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Belegtext:
van den ... leyne ... nummerme interven mugen
Datierung: 1339
Fundstelle: CDRhMos. III 1 S. 411
- Belegtext:
alle der fryheit ... entfallen und entirbt syn
Datierung: 1456
Fundstelle: TrierWQ. 414
enterben (III)
Erklärung:
jem. erben und sich enterben (ein Gut) auflassen.
sprachliche Erläuterung:
nur nl. und rhein.
vgl.
enthausen,
entkennen,
entkleiden.
enterben (IV)
Erklärung:
(von Schöffen uä.) erklären, daß jemand kein Eigentumsrecht mehr an etwas hat.
- Belegtext:
ich ... enterben uch im rechten
Datierung: 1437
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 9
- Belegtext:
dass dess aptz scholtiss ... macht hait zu erben und entyrben
Datierung: 1484
Fundstelle: NordpfälzGBl. 2 (1905) 29
- Belegtext:
dat hy ind syne erven dair aff onterrfft syn
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 24 (1872) 167
- Datierung: 1555
Fundstelle: NrhArch. 3 (1860) 365
Faksimile
- in Google Books
- Fundstelle: LeidenK. 1658 Art. 117
enterben (V)
Erklärung:
durch Näherrecht abtreiben?
Wort danach: Enterbensfähigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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