Wort davor: Entbrechbrief
entbrechen
entbrechen (I)
entbrechen (I 1)
Erklärung:
ausbrechen, entfliehen.
entbrechen (I 2)
Erklärung:
sich freimachen, lösen von einer Anklage, Verpflichtung; oft reflexiv; Partizip Präteritum Passiv häufig: frei.
entbrechen (I 3)
Erklärung:
sich entziehen.
- Belegtext:
dorumbe ich mich denne ... nicht nach orer stad rechte ..., sunder nach gnadin ... von wegen der ... gemeyne ... vorfacht, entschicht unnd umbe sottene ... sachin von on gutlich enprochin habe
Datierung: 1443
Fundstelle: KamenzUB. 74
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
solcher beschehenen wahle sich entbrechen
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. I 1 Art. 6
entbrechen (I 4)
Erklärung:
aufheben.
entbrechen (II)
Erklärung:
jemandem etwas ab-, wegnehmen.
- Belegtext:
man enpreche si im mit rechter chlage
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp. 128
entbrechen (III)
Erklärung:
fehlen.
Wort danach: Entbrechung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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