Wort davor: Entbindnis

Entbindung

Entbindung (I)
Erklärung: Freispruch.

Entbindung (II)
Erklärung: Ablegung (des Eids).

Wort danach: entbitten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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