Wort davor: entbannen

entbehren

entbehren (I)
Erklärung: verzichten, abstehen.

entbehren (II)

entbehren (II 1)
Erklärung: verlustig sein, gehen.
entbehren (II 2)
Erklärung: (aus Stadt, Gilde usw.) ausgewiesen werden.

Wort danach: Entbehrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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