Wort davor: entäugen
entäußern, entaußen
sprachliche Erläuterung:
mnd. entute(r)n; mnl. ontu(i)ten.
entäußern (I)
entäußern (I 1)
Erklärung:
etwas weggeben; auch reflexiv.
entäußern (I 2)
- Belegtext:
des landrächtens beraubt und entüsseret
Datierung: 1635
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 19 (1863) 85
entäußern (I 3)
Erklärung:
sich einer Sache enthalten.
entäußern (II)
Erklärung:
jemandem das Eigentum an etwas entziehen.
vgl.
enterben.
entäußern (III)
Erklärung:
sich eines Verdachtes entledigen.
entäußern (IV)
Erklärung:
ins Ausland gehen.
- Belegtext:
so einer sich enteussert
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. 129a
- Belegtext:
sich unserer statt oberkeit und gebiet entäussern
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmUnzuchtO. 32
Wort danach: Entäußerung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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