Wort davor: entäugen

entäußern, entaußen
sprachliche Erläuterung: mnd. entute(r)n; mnl. ontu(i)ten.

entäußern (I)

entäußern (I 1)
Erklärung: etwas weggeben; auch reflexiv.

entäußern (I 2)
entäußern (I 3)
Erklärung: sich einer Sache enthalten.
entäußern (II)
Erklärung: jemandem das Eigentum an etwas entziehen.
vgl. enterben.
entäußern (III)
Erklärung: sich eines Verdachtes entledigen.
entäußern (IV)
Erklärung: ins Ausland gehen.

Wort danach: Entäußerung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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