Enkelbrief
Erklärung:
"Erbordnung des Zehntgerichtbundes von 1469, worin die Bestimmung, daß Enkelkinder an Stelle ihrer verstorbenen Eltern die Großeltern beerben".
Wort danach: Enkelgulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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