Wort davor: Enede

eng

eng (I)
Erklärung: von begrenzter Geltung.
eng (II)
Erklärung: klein.
eng (III)

Wort danach: Enge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten