Wort davor: Endigung
endlich
endlich (I)
Erklärung:
letzte.
endlich (II)
Erklärung:
unwiderruflich.
endlich (III)
Erklärung:
(einen Rechtsstreit) entscheiden.
endlich (III 1)
endlich (III 2)
vgl.
dritte (B III 2).
endlich (III 3)
endlich (III 4)
Erklärung:
endgültig, definitiv.
- Belegtext:
daz die richter dar vmb, daz sy rat geben in den entlichen vrtailen, sollen nemen vi den.
Datierung: 1338/47
Fundstelle: Tomaschek,Trient 199
- Belegtext:
ein urtel cost 12 (pfennig) und ein bottenlohn 2 (pfennig) und ein entzlich urtheil mit dem botten 8 (pfennig)
Datierung: 1439
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 129
- Belegtext:
wie die geswornen mann ... aufzoge machen dodurch vnser vnderton doselbist keines enntlichen ortels vnd rechtes bekomen
Datierung: 1479
Fundstelle: Gaupp,SchlesLR. 207
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) 10, 8
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
von itzlichem entlichen urteill sententia diffinitiva genannt 1/2 gulden geben
Datierung: 1488
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 32
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- Belegtext:
so einiger rechtssatz, es sey zu endlicher oder unterredlicher urtheil geschicht
Datierung: 1491
Fundstelle: ZRG. 1 (1861) 155
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
vor den endlichen urtlen die partheien daran zu weisen, damit si sich ... in güetliche verainigung begeben
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 30
- Belegtext:
entlich urtheyl und straff
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 16
- Belegtext:
entlich zu peinlicher straff verurtheylt
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 22
- Datierung: 1532
Fundstelle: CoutLuxemb. I 184
- Belegtext:
mit endlicher urteil und recht peinlich gestrafft
Datierung: 1533
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 592
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- Belegtext:
diffinitijff dat men noempt eyntelijck vonnis
Datierung: 1534
Fundstelle: Fruin,KlSteden II 344
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- Belegtext:
privilegium, dat ... van geinen bei- oder endlichen urdeilen erkentnus ... so an seiner f.g. hof- oder hauptgerichten uitgesprachen ... am ... kaiserlichen cammergericht ... appellirt ... werden soll
Datierung: 1546
Region/Autor/Textsorte:
Jülich
Fundstelle: TurckChr. 131
- Belegtext:
derhalb er ein entliche todstraff verworcht
Datierung: 1574
Fundstelle: SteirPGO. I 8
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1575
- in DRQEdit
- Belegtext:
mit endtlicher vrtel vnd recht von aller peindlichen straff ledig erkenndt
Datierung: 1574
Fundstelle: SteirPGO. II 43
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1575
- in DRQEdit
- Belegtext:
die appellation an dero königlichen hofe suchen, allda endlich und schiedlich vrtell und sententz gewarten
Datierung: 1584
Fundstelle: RevalStR. II 180
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
sollen bey der sachen der vor- und nach- oder gegenklag zugleich mit einander ... gehandelt ... und auch auff einmahl mit endlichem urtheil zu end und ort gebracht und entschieden werden
Fundstelle: PreußLR. 1620 I 28 § 3
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so aber ein person, einer ... vnzweifenlichen ... missetat halben ... entlich an irem leib oder glidern gestraft werden solt
Fundstelle: BambHGO. Art. 16
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
entliche peynliche straff
Fundstelle: BambHGO. Art. 72a
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: CCCWB. 23
- Fundstelle: Richthofen,WB. 706
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- in Google Books
endlich (III 5)
endlich (III 6)
endlich (IV)
Erklärung:
abschließend, rechtskräftig, nicht aufzuschieben oder zu entkräften.
sprachliche Erläuterung:
Übersetzung von peremptorius.
endlich (IV 1)
- Belegtext:
so der verantwurter auff sein fürpot, das peremptorium oder endlich ist ... ungehorsame blibe
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) V 7
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
sol ein ieden dreimal fürgebotten werden, es geschehe dann ein mal auß ehafften ursachen, und so das geschicht, ist das dritt und letzst gebott allweg endtlich
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 9b
- Belegtext:
die peremptoria oder entliche vorladung
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 33v
- Belegtext:
diese citatio ist endtlich und peremptorie, also ob der geladene aussene bleibt, das nichts desto weniger mit der fürstellunge, schweren und annehmunge der getzeugen verfahren
Datierung: 1550
Fundstelle: OlmützGO. 26, 7
endlich (IV 2)
- Belegtext:
das syben [Tage] für den ersten, syben für den andern, vnd syben für den dritten, vnd enndtlichen termyn, gerechent werden, damit sich der beclagt ... statlich bedennckhen moeg
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. 11v
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
das solche ladung auf ainen entlichen und peremptorischen termin gestelt sey
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 3, 24
endlich (IV 3)
endlich (V)
Erklärung:
wirklich, ernstlich.
- Belegtext:
wer unsers rates nit en ist, der sol nit gon in unsern rate ... er habe denne etwas endeliches darinne zu tünde
Datierung: 1347
Fundstelle: HagenauStatB. 104
endlich (VI)
Erklärung:
als Adverb.
Wort danach: endlos
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten