Wort davor: Empfehlung
empfinden
empfinden (I)
Erklärung:
gewahrwerden.
empfinden (II)
Erklärung:
genießen.
- Belegtext:
iren brant und nutzbarkeit ... haben, empfinden und geniesen
Datierung: 1624
Fundstelle: SPantaleonUrb. 510
empfinden (III)
empfinden (III 1)
Erklärung:
etwas entwenden; jemanden bestehlen.
- Belegtext:
dat oir welk eimantz holt ... entfunde
Datierung: 1526
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 157
- Fundstelle: Stallaert II 291
empfinden (III 2)
Erklärung:
jemandem etwas ablisten.
empfinden (III 3)
Erklärung:
etwas durch richterliches Urteil absprechen.
sprachliche Erläuterung:
Lehnübersetzung zu abiudicare.
empfinden (IV)
Erklärung:
jemanden verstoßen.
Wort danach: empfindlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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