Wort davor: Empfehlung

empfinden

empfinden (I)
Erklärung: gewahrwerden.

empfinden (II)
Erklärung: genießen.
empfinden (III)

empfinden (III 1)
Erklärung: etwas entwenden; jemanden bestehlen.
empfinden (III 2)
Erklärung: jemandem etwas ablisten.
empfinden (III 3)
Erklärung: etwas durch richterliches Urteil absprechen.
sprachliche Erläuterung: Lehnübersetzung zu abiudicare.
empfinden (IV)
Erklärung: jemanden verstoßen.

Wort danach: empfindlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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