Wort davor: Empfangpfennig

Empfangrecht

Empfangrecht (I)
Erklärung: (Recht der) Belehnung, Einweisung; Abgabe dafür.

Empfangrecht (II)
Erklärung: Gutseinheit.

Wort danach: Empfangsschein

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