Wort davor: empfänglich

Empfängnis

Empfängnis (I)
Erklärung: Einnahme.
Empfängnis (II)

Empfängnis (II 1)
Erklärung: Einweisung in Eigentum, Lehen; Belehnung; die dabei zu entrichtende Abgabe.
Empfängnis (II 2)
Erklärung: Verleihung von Bergwerkseigentum.
Empfängnis (III)

Empfängnis (III 1)
Erklärung: Erwerbung des Bürgerrechts; die dabei zu entrichtende Abgabe.
Empfängnis (III 2)
Erklärung: Eintritt(sgebühr) in die Zunft.
Empfängnis (IV)
Erklärung: feierliche Einholung.
Empfängnis (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: Entgegennahme der Huldigung.

Wort danach: Empfangort

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten