Wort davor: Emelsleute

Empfang

Empfang (I)
Erklärung: Übernahme (eines Lehens, der Pacht), Einweisung.

Empfang (II)
Erklärung: das Vorempfangene.
Empfang (III)
Erklärung: Einnahme.
Empfang (IV)
Erklärung: festliche Einholung.
Empfang (V)
Erklärung: Aufnahme in Abhängigkeit.

Wort danach: empfangbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten