Wort davor: Ellenbogen

Ellengeld

Ellengeld (I)
Erklärung: Abgabe für die Elle verkaufterWare.

Ellengeld (II)
Erklärung: Standgeld auswärtiger Verkäufer auf Jahrmärkten.

Wort danach: Ellenheller

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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