Wort davor: Elendpfleger

Elenderecht

Elenderecht (I)
Erklärung: Gastgericht.

Elenderecht (II)
Erklärung: Armenrecht (auch bei Gefangenen).

Wort danach: Elendtum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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