Eisenwidmung
Erklärung:
"landesfürstliche Verordnung von 1569, daß jeder Radmeister (Eisengewerke) eine bestimmte Anzahl Hammermeister mit Roheisen und die Hammermeister gewisse Verleger mit sogen. geschlagenem
Zeug- oder Zentnergut (geschmiedetem Eisen) versehen mußten" Unger,SteirWsch. 198.
Wort danach: Eisenwidmungsgezirk
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