Wort davor: Eisenmaut
Eisenmeister
Eisenmeister (I)
Erklärung:
Gefängniswärter.
vgl.
Eisenvater.
Eisenmeister (II)
Erklärung:
Zunftbeamter.
- Datierung: 1529
Fundstelle: WürtVjh. 8 (1885) 64
- Belegtext:
haben dieselben beisitzer und zwei ysermeister
Datierung: 1582
Fundstelle: DürenWQ. 173
- Fundstelle: SchwäbWB. II 678
[weitere Angaben: anderer Meinung]
Eisenmeister (III)
Eisenmeister (IV)
Erklärung:
Bergbeamter.
Wort danach: Eisenmenger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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