Wort davor: Eisenhelmgeld

Eisenherr

Eisenherr (I)
Erklärung: Hüttenbesitzer, Eisenhändler.

Eisenherr (II)
Erklärung: Ratsherr für das Eisenwesen.

Wort danach: Eisenhut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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