Wort davor: Einzügling
Einzugsrecht
Einzugsrecht (I)
Erklärung:
Niederlassungsrecht.
- Belegtext:
leibeigene in ... dorfschaften, wo das einzugsrecht nicht hergebracht, keineswegs aufgenommen noch geduldet werden
Datierung: 1764
Fundstelle: Grebel,SGoar 503
Einzugsrecht (II)
Erklärung:
wie Einzuggeld.
- Belegtext:
ein unterthan beim zug von einem dorf ins andere die hälfte als einzugrecht
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Gotha
Fundstelle: DRWArch.
Wort danach: Einzugschilling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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