Wort davor: Einzügling

Einzugsrecht

Einzugsrecht (I)
Erklärung: Niederlassungsrecht.

Einzugsrecht (II)
Erklärung: wie Einzuggeld.

Wort danach: Einzugschilling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten