Wort davor: einzüglich

Einzügling
Erklärung: Fremder, der sich im Dorfe niederläßt.
vgl. Einzögling.

Wort danach: Einzugsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten