Wort davor: Einzoll

Einzucht

Einzucht (I)
Erklärung: eigene Zucht.

Einzucht (II)
Erklärung: Beschuldigung.
vgl. Inzicht.

Wort danach: Einzug

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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