Wort davor: einzlich
Einzögling
Erklärung:
Eingeborener.
vgl.
Einzügling.
- Belegtext:
neben den ... vier vornembsten räthen, die alle einzöglinge dieser lande sein sollen
Datierung: 1542
Fundstelle: PrivStPreuß. 53 v
- Belegtext:
die ... aemter des landes ... keinen fremden, sondern ... einzöglingen allein gegeben
Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. I 2 § 3
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 251
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Wort danach: Einzöglingsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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