Wort davor: einzimmern

Einzinser
Erklärung: gesamtschuldnerisch haftender Eigentümer eines mit Grundzins oder Gült belasteten, zerteilten Grundstückes.
vgl. Geschreite.

Wort danach: Einzinserei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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