Wort davor: Einzielung
einzig
sprachliche Erläuterung:
eintzi(n)g, ain(c)zig.
einzig (I)
einzig (I 1)
Erklärung:
einzeln.
einzig (I 2)
- Belegtext:
daz er daz vorgenant aigen ze ainzigen gelazzen müg unsern urborleuten
Datierung: 1293
Fundstelle: SPöltenUB. I 183
einzig (II)
Erklärung:
teilweise.
- Belegtext:
ist khain glaubiger ... derlei zallung ... z'ainziger weiß ... anzunemen schuldig
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 16 § 11
einzig (III)
Erklärung:
allein.
einzig (IV)
- Belegtext:
daz pei z'ainzigen dingen ... auf hünren ... lag
Datierung: 1303
Fundstelle: SPöltenUB. I 210
Wort danach: einzimmern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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