Wort davor: einwortläuten

Einwortsmann
Erklärung: Anteilberechtigter an der Gemeindemark.
sprachliche Erläuterung: einwarts-, eiffertz-, einfaltz-, einfarthsmann.

Wort danach: Einwortrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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